Deprecated: The behavior of unparenthesized expressions containing both '.' and '+'/'-' will change in PHP 8: '+'/'-' will take a higher precedence in /home/828965.cloudwaysapps.com/paagbqauax/public_html/wp-content/plugins/newsletter/includes/module-base.php on line 1222
Schweizer Bundesrat will Waffenexporte verschärfen | Wehrtechnik

Schweizer Bundesrat will Waffenexporte verschärfen

apf

15/03/2021

Der Schweizer Bundesrat hat am 5. März 2021 die Botschaft zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» verabschiedet. Er empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, stellt ihr aber einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Damit unterstützt der Bundesrat die Stärkung der demokratischen Kontrolle im Bereich der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie eine Verschärfung der gängigen Bewilligungspraxis.

Waffenexporte werden in vielen Ländern sehr kontrovers diskutiert und bewertet. Neben der Schweiz ist dies auch in Deutschland immer wieder der Fall. Aber gerade für ein Land, dass so extrem viel Wert auf seine Neutralität legt, gilt dies besonders.

Die Initiantinnen und Initianten wollen die Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialexporte nicht mehr auf Verordnungsebene, sondern auf Verfassungsstufe regeln. Somit müssten Volk und Stände über Anpassungen entscheiden. Auf diese Weise sollen Kriegsmaterialexporte in Bürgerkriegsländer verhindert werden. Zudem fordert die Initiative ein generelles Ausfuhrverbot von Kriegsmaterial in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen.

Initiative bedroht Landesinteressen

Die von der Initiative geforderte Verankerung der Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialexporte auf Verfassungsstufe würde dem Schweizer Bundesrat und dem Parlament die Kompetenz entziehen, die Bewilligungskriterien anzupassen. Das Parlament könnte nicht mehr für die Aufrechterhaltung der für die Schweiz wichtigen sicherheitsrelevanten Wirtschaftszweige sorgen, was im Schweizer Kriegsmaterialgesetz verankert ist. Mit Annahme der Initiative würde zum Beispiel die gesetzliche Spezialregelung für Ersatzteillieferungen infrage gestellt. So könnten Schweizer Firmen ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den ausländischen Käufern nicht in jedem Fall nachkommen, weil Ersatzteillieferungen unter Umständen ohne wichtigen Grund abgelehnt werden müssten. Dies könnte dem Ruf der Schweiz als verlässliche Wirtschaftspartnerin schaden. Insgesamt würden so die sicherheitsrelevanten Industrien im Land geschwächt.

Mehr demokratische Kontrolle

Bereits heute hat die Schweiz im europäischen Vergleich eine vergleichsweise strenge Bewilligungspraxis für Kriegsmaterialausfuhren. Sie ist in vielen Punkten restriktiver als diejenigen anderen europäischen Länder. Dennoch hat der Bundesrat Verständnis für die Anliegen der Initiative. Mit seinem indirekten Gegenvorschlag will er die Bewilligungskriterien auf Gesetzesstufe verankern und so die demokratische Kontrolle stärken: Das Parlament könnte demnach die gesetzlichen Bewilligungskriterien anpassen. Mit dem fakultativen Referendum hätte das Stimmvolk aber das letzte Wort.

Zudem will der Gegenvorschlag die gängige Bewilligungspraxis verschärfen. Die heutige Regelung erlaubt Ausnahmen vom Ausfuhrverbot von Kriegsmaterial in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen. Der Gegenvorschlag sieht vor, diese von der Initiative kritisierte Ausnahmen ersatzlos zu streichen. Damit würde die Schweiz deutlich weitergehen als die Regelungen im internationalen Vertrag über den Waffenhandel oder die Weisungen der EU an ihre Mitgliedsstaaten. Ausfuhren in sogenannte Bürgerkriegsländer bleiben in jedem Fall ausgeschlossen.

Der Gegenvorschlag soll dem Bundesrat ermöglichen, bei außerordentlichen Umständen innerhalb eines klar abgesteckten Rahmens von den gesetzlichen Bewilligungskriterien abzuweichen. Dies muss aber für die Wahrung der außen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz notwendig sein. Wichtig wird diese Möglichkeit der Güterabwägung beispielsweise dann, wenn Gegengeschäfte (Offset) aus einer Rüstungsbeschaffung durch die Schweizer Armee betroffen sind.

Schließlich enthält der Gegenvorschlag eine Ausnahme für Kriegsmaterialausfuhren, die für Einsätze zugunsten des Friedens benötigt werden. Dies betrifft in erster Linie friedenserhaltende Operationen auf Basis eines Mandats der Vereinten Nationen (VN) oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).

Mit der Streichung der Ausnahme für Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, der Verankerung der Bewilligungskriterien auf Gesetzesstufe und dem Ausschluss von Kriegsmaterialausfuhren in sogenannte Bürgerkriegsländer wird den drei Hauptanliegen des Initiativkomitees Rechnung getragen. Gleichzeitig erfüllt die Abweichungskompetenz für außerordentliche Umstände ein zentrales Anliegen aus der Vernehmlassung.

Laut der Initiative gehen die meisten Waffenexporte der Schweiz an Saudi-Arabien. Betrachtet man die Angaben für die Jahre 2006 bis 2019, liegt das arabische Land auf Platz 1 der Empfänger, gemessen am Gesamtvolumen in Schweizer Franken. Auf Platz 2 folgt Deutschland, vor den USA, Indien, Dänemark und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ansonsten folgen bis zu Platz 10 – mit Ausnahme von Pakistan auf Platz 9 – ausschließlich europäische Länder.

apf

Ähnliche Artikel

Colt CZ Group SE erwirbt Munitionshersteller swissAA

Colt CZ Group SE erwirbt Munitionshersteller swissAA

Die Colt CZ Group SE gab am 28. Juni bekannt, dass sie am gleichen Tag einen Aktienkaufvertrag ("SPA") abgeschlossen hat, der zum Erwerb einer 100%igen Beteiligung an dem Schweizer Munitionshersteller swissAA Holding AG führt. Der Transaktionspreis wird nicht bekannt...

$( document ).ready(function() { $('input.et_pb_searchsubmit').val('Suche'); });