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Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Stärkung der Cyber-Defence der Armee | Wehrtechnik

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Stärkung der Cyber-Defence der Armee

01/09/2021

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. September 2021 vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zu verschiedenen Änderungen von Militärgesetz, Verordnung über die Armeeorganisation und weiteren rechtlichen Grundlagen Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Insbesondere will der Bundesrat ein Kommando Cyber schaffen und die Milizbestände in diesem Bereich ausbauen. Neu soll unter anderem auch die Betriebssicherheit der Luftwaffe mit einer neuen Militärluftfahrtbehörde besser gewährleistet und die Unterstützung ziviler Anlässen gestärkt werden.

Die Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) hat am 1. Januar 2018 begonnen und dauert bis am 31. Dezember 2022. Seit Umsetzungsbeginn hat sich gezeigt, dass in einzelnen Bereichen Anpassungsbedarf besteht, den die Armee durch interne Korrekturmassnahmen teilweise bereits eingeleitet und umgesetzt hat. In gewissen Bereichen ist eine Revision des Militärgesetzes (MG), der Verordnung der Bundesversammlung über die Armeeorganisation (AO) und weiterer rechtlicher Grundlagen erforderlich.

Weiterentwicklung der FUB zum Kommando Cyber

Mit der WEA war vorgesehen, dass sich die Armee in die drei Bereiche Kommando Operationen, Kommando Ausbildung und den Unterstützungsbereich mit der Führungsunterstützungsbasis (FUB) und der Logistikbasis der Armee (LBA) gliedert. In Umsetzung der Motion 19.3427, welche die eidgenössischen Räte in der Sommersession 2020 angenommen haben, wird im Rahmen der MG/AO-Revision auf die ursprünglich vorgesehene Zusammenlegung der FUB und der LBA zu einem Kommando Unterstützung verzichtet. Dies, weil sich damit kein Mehrwert für die Leistungserbringung der Armee schaffen lässt.

Angesichts der aktuellen Bedrohungslage will der Bundesrat die FUB jedoch auf Anfang 2024 in ein Kommando Cyber weiterentwickeln. Dazu muss die AO angepasst werden. Die Digitalisierung und die damit einhergehende Modernisierung und Vernetzung sämtlicher Systeme der Militärverwaltung und der Armee schreiten rasch voran. Diese Entwicklung stellt hohe Anforderungen an eine einheitliche IT-Architektur und zwingt zu standardisierten IT-Anwendungen. Mit der zunehmenden Vernetzung steigen überdies die Herausforderungen beim Cyber-Schutz deutlich. Um diesen Anforderungen künftig besser gerecht zu werden, soll die FUB von einer breit gefächerten Unterstützungsorganisation in ein einsatzorientiertes, militärisches Kommando weiterentwickelt werden.

Das Kommando Cyber soll künftig die militärischen Schlüsselfähigkeiten in den Bereichen Lagebild, Cyberabwehr, IKT-Leistungen, Führungsunterstützung, Kryptologie und elektronische Kriegführung bereitstellen.

Praktikum bei externen Partnern ergänzt Cyber-Ausbildung innerhalb der Armee

In der Armee ist im Bereich Cyber zudem vorgesehen, in den kommenden Jahren die Personalbestände auszubauen. Vorgesehen ist, auf den 1. Januar 2022 ein Cyber-Bataillon und einen Cyber-Fachstab zu bilden und damit den Bestand in der Miliz von heute 206 auf 575 Angehörige der Armee zu erhöhen. Um zudem die Ausbildungsqualität der Miliz-Cyberspezialistinnen und -spezialisten weiter zu erhöhen, wird die Ausbildung innerhalb der Armee mit einem Praktikum bei externen Partnern ergänzt. Dadurch lassen sich die erlernten Fähigkeiten vertiefen, erweitern und anschließend in die Armee zurückführen.

Schaffung einer Militärluftfahrtbehörde und weitere Anpassungen

Mit der vorliegenden Revision des Militärgesetzes beantragt der Bundesrat dem Parlament zudem die Militärluftfahrtbehörde. In der Schweiz gab es für die Militärluftfahrt bislang keine mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vergleichbare Organisation. Nun sollen die rechtlichen Grundlagen für eine solche Behörde geschaffen werden. Diese soll die Betriebssicherheit der Luftwaffe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im zivil und militärisch gemeinsam genutzten Luftraum verbessern. Dazu gehört insbesondere, die Aufsicht und Regulation im militärischen Flugwesen besser zu gewährleisten. Dazu ist eine Anpassung des Luftfahrtgesetzes erforderlich.

Unterstützung ziviler Anlässe wird gestärkt

Im Zuge der Militärgesetzrevision stärkt der Bundesrat zudem die Unterstützung von zivilen Anlässen durch die Armee. Zum einen werden die Flexibilität und die Verfügbarkeiten erhöht, indem auch Rekrutinnen und Rekruten in der Grundausbildung und nicht nur Durchdienerinnen und Durchdiener oder Armeeangehörige im Wiederholungskurs eingesetzt werden können. Zum anderen soll die Armee bei Anlässen von nationaler oder internationaler Bedeutung auch ohne wesentlichen Ausbildungs- und Übungsnutzen im beschränkten Rahmen Leistungen erbringen dürfen. Mit dieser Ausnahmebestimmung trägt der Bundesrat dem Umstand Rechnung, dass die betroffenen Anlässe ohne die Unterstützung durch die Armee kaum mehr durchgeführt werden könnten.

Darüber hinaus weist die vorliegende Revision mehrere zusätzliche Änderungen in Bereichen auf, in denen rechtlicher Handlungsbedarf bestand. Davon betroffen sind verschiedene weitere Bereiche der Ausbildung – unter anderem bei den Durchdienerinnen und Durchdienern –, einzelne Bestimmungen zum Einsatz der Armee im Assistenzdienst, die bedrohungsgerechte Aufgabenerfüllung der Armee im heutigen Umfeld, die Rechte und Pflichten von Armeeangehörigen und das militärische Gesundheitswesen. Schließlich wird auch die Beurteilung des Gefährdungs- und Missbrauchspotenzials von Armeeangehörigen bei der Rekrutierung und bei der Waffenabgabe verbessert.

Pressemitteilung

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