Dr. Dennis GÃķge, stellvertretender Europachef bei Lockheed Martin, kommentierte die Entscheidung: âWir sind in unserer Auffassung, dass der damalige Abbruch des Verfahrens unbegrÞndet war und nicht durch ÞberhÃķhte Angebotspreise der Bieter verursacht wurde, vollends bestÃĪtigt worden. Der Bund hÃĪtte auch im damaligen Beschaffungsverfahren seine Anforderungen an die zur VerfÞgung stehenden Haushaltsmittel anpassen kÃķnnen. Das Gericht hat dem Auftraggeber damit auch aufgegeben, im FMS-Verfahren einen Bieter auf der Basis realistischer Forderungen auszuwÃĪhlen. Wir sind daher zuversichtlich, dass die CH-53K bei Beschaffung und Betrieb einer Flotte marktverfÞgbarer, schwerer Transporthubschrauber mit den zur VerfÞgung stehenden Haushaltsmitteln im FMS-Verfahren die Anforderungen am besten erfÞllt. Der dringende Bedarf dafÞr in der Bundeswehr besteht ohne Zweifel weiterhin.â
Hintergrund
Die erste Vergabekammer des Bundeskartellamts hatte bereits im MÃĪrz entschieden, dass die Entscheidung zur Aufhebung des Verfahrens rechtswidrig war. Das im Februar 2019 eingeleitete Vergabeverfahren zum Schweren Transporthubschrauber war im September letzten Jahres Þberraschend aufgehoben worden. Lockheed Martin hatte dagegen einen NachprÞfungsantrag Þber die RechtmÃĪÃigkeit der Aufhebungsentscheidung bei der Vergabekammer des Bundeskartellamts gestellt. Die Vergabekammer stellte in ihrem Beschluss die Rechtswidrigkeit der Aufhebungsentscheidung fest, auch wenn die wettbewerbliche Ausschreibung nicht fortgesetzt werden musste. Das Oberlandesgericht bestÃĪtigte die Vergabekammer dahingehend, dass die Aufhebung der Ausschreibung zwar wirksam war, aber die Bieter gleichwohl in ihren Rechten verletzte.
Statt ursprÞnglich geplanter aufwendiger Modifikationen erwÃĪgt das BMVg derzeit den Kauf Þber ein âForeign Military Salesâ-Programm. Ein solches Programm sieht den Kauf der marktverfÞgbaren (Military-Off-The-Shelf â MOTS) Version eines Luftfahrzeugs vor. Die Basisversion der CH-53K deckt sÃĪmtliche relevante Missionsanforderungen der Bundeswehr ab und verfÞgt im Gegensatz zu anderen Luftfahrzeugen dieser Kategorie bereits serienmÃĪÃig Þber unverzichtbare FÃĪhigkeiten wie die Luftbetankung sowie ein hÃķheres Leistungsspektrum und ermÃķglicht dadurch eine deutlich effizientere Flottennutzung. So kÃķnnten die Anforderungen an einen schweren Transporthubschrauber der Bundeswehr sowie die NATO-Verpflichtungen insbesondere im Bereich der bewaffneten Suche und Rettung bereits mit einer Flotte von 44 Luftfahrzeugen erfÞllt werden. Aufwendige und risikobehaftete Modifikationen sind im Fall der CH-53K nicht erforderlich. Der Ãbergang von der bestehenden CH-53G Flotte der Bundeswehr kÃķnnte so mit bereits zur VerfÞgung stehender Infrastruktur und etablierten Industriekooperationen nahtlos umgesetzt werden.
