Oberlandesgericht bestätigt rechtswidrige Aufhebung des STH-Vergabeverfahrens

16/12/2021

Schlappe für das BAAINBw und die Bundeswehr. Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hat die Rechtswidrigkeit der Aufhebung des Vergabeverfahrens zum Schweren Transporthubschrauber (STH) vollumfänglich bestätigt. Das OLG stellte in seinem Beschluss vom 15. Dezember zum einen fest, dass der Angebotspreis von Lockheed Martin die geschätzten Gesamtkosten für Beschaffung und Betrieb nur unwesentlich überstieg. Darüber hinaus hielt das Gericht die vom Bundesverteidigungsministerium (BMVg) vorgenommene Schätzung der Beschaffungskosten aus mehreren Gründen für nicht nachvollziehbar und unrealistisch niedrig im Verhältnis zur geforderten Sonderausstattung der Hubschrauber. Damit folgte das Gericht der Ansicht von Lockheed Martin und der Vergabekammer des Bundes, nach der der Stopp des Vergabeverfahrens im September 2020 nicht gerechtfertigt war. Das OLG hielt es nicht für notwendig, dem Auftraggeber die Fortsetzung des ursprünglichen Vergabeverfahrens aufzugeben, solange im stattdessen initiierten Regierungskaufverfahren keine Anhaltspunkte für eine einseitige, willkürliche Bevorzugung eines Wettbewerber vorlägen.

Dr. Dennis Göge, stellvertretender Europachef bei Lockheed Martin, kommentierte die Entscheidung: „Wir sind in unserer Auffassung, dass der damalige Abbruch des Verfahrens unbegründet war und nicht durch überhöhte Angebotspreise der Bieter verursacht wurde, vollends bestätigt worden. Der Bund hätte auch im damaligen Beschaffungsverfahren seine Anforderungen an die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel anpassen können. Das Gericht hat dem Auftraggeber damit auch aufgegeben, im FMS-Verfahren einen Bieter auf der Basis realistischer Forderungen auszuwählen. Wir sind daher zuversichtlich, dass die CH-53K bei Beschaffung und Betrieb einer Flotte marktverfügbarer, schwerer Transporthubschrauber mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln im FMS-Verfahren die Anforderungen am besten erfüllt. Der dringende Bedarf dafür in der Bundeswehr besteht ohne Zweifel weiterhin.“

Hintergrund

Die erste Vergabekammer des Bundeskartellamts hatte bereits im März entschieden, dass die Entscheidung zur Aufhebung des Verfahrens rechtswidrig war. Das im Februar 2019 eingeleitete Vergabeverfahren zum Schweren Transporthubschrauber war im September letzten Jahres überraschend aufgehoben worden. Lockheed Martin hatte dagegen einen Nachprüfungsantrag über die Rechtmäßigkeit der Aufhebungsentscheidung bei der Vergabekammer des Bundeskartellamts gestellt. Die Vergabekammer stellte in ihrem Beschluss die Rechtswidrigkeit der Aufhebungsentscheidung fest, auch wenn die wettbewerbliche Ausschreibung nicht fortgesetzt werden musste. Das Oberlandesgericht bestätigte die Vergabekammer dahingehend, dass die Aufhebung der Ausschreibung zwar wirksam war, aber die Bieter gleichwohl in ihren Rechten verletzte.

Statt ursprünglich geplanter aufwendiger Modifikationen erwägt das BMVg derzeit den Kauf über ein „Foreign Military Sales“-Programm. Ein solches Programm sieht den Kauf der marktverfügbaren (Military-Off-The-Shelf – MOTS) Version eines Luftfahrzeugs vor. Die Basisversion der CH-53K deckt sämtliche relevante Missionsanforderungen der Bundeswehr ab und verfügt im Gegensatz zu anderen Luftfahrzeugen dieser Kategorie bereits serienmäßig über unverzichtbare Fähigkeiten wie die Luftbetankung sowie ein höheres Leistungsspektrum und ermöglicht dadurch eine deutlich effizientere Flottennutzung. So könnten die Anforderungen an einen schweren Transporthubschrauber der Bundeswehr sowie die NATO-Verpflichtungen insbesondere im Bereich der bewaffneten Suche und Rettung bereits mit einer Flotte von 44 Luftfahrzeugen erfüllt werden. Aufwendige und risikobehaftete Modifikationen sind im Fall der CH-53K nicht erforderlich. Der Übergang von der bestehenden CH-53G Flotte der Bundeswehr könnte so mit bereits zur Verfügung stehender Infrastruktur und etablierten Industriekooperationen nahtlos umgesetzt werden.

Mit seiner Geschwindigkeit, Nutzlast und Manövrierfähigkeit kann der CH-53K die anspruchsvollsten Einsatzanforderungen in kürzerer Zeit und deutlich schneller als andere Hubschrauber seiner Klasse erfüllen. (Grafik: Lockheed Martin)

Pressemitteilung

Ähnliche Artikel

MBDA und Saab verstärken Zusammenarbeit

MBDA und Saab verstärken Zusammenarbeit

Frankreich und Schweden haben am 30. Januar, im Rahmen des Staatsbesuchs des französischen Präsidenten Emmanuel Macron in Schweden, eine strategische Partnerschaft im Verteidigungsbereich vereinbart. Panzerabwehr und Luftverteidigung sind in diesem Rahmen als...

$( document ).ready(function() { $('input.et_pb_searchsubmit').val('Suche'); });