Dr. Dennis Göge, stellvertretender Europachef bei Lockheed Martin, kommentierte die Entscheidung: „Wir sind in unserer Auffassung, dass der damalige Abbruch des Verfahrens unbegründet war und nicht durch überhöhte Angebotspreise der Bieter verursacht wurde, vollends bestätigt worden. Der Bund hätte auch im damaligen Beschaffungsverfahren seine Anforderungen an die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel anpassen können. Das Gericht hat dem Auftraggeber damit auch aufgegeben, im FMS-Verfahren einen Bieter auf der Basis realistischer Forderungen auszuwählen. Wir sind daher zuversichtlich, dass die CH-53K bei Beschaffung und Betrieb einer Flotte marktverfügbarer, schwerer Transporthubschrauber mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln im FMS-Verfahren die Anforderungen am besten erfüllt. Der dringende Bedarf dafür in der Bundeswehr besteht ohne Zweifel weiterhin.“
Hintergrund
Die erste Vergabekammer des Bundeskartellamts hatte bereits im März entschieden, dass die Entscheidung zur Aufhebung des Verfahrens rechtswidrig war. Das im Februar 2019 eingeleitete Vergabeverfahren zum Schweren Transporthubschrauber war im September letzten Jahres überraschend aufgehoben worden. Lockheed Martin hatte dagegen einen Nachprüfungsantrag über die Rechtmäßigkeit der Aufhebungsentscheidung bei der Vergabekammer des Bundeskartellamts gestellt. Die Vergabekammer stellte in ihrem Beschluss die Rechtswidrigkeit der Aufhebungsentscheidung fest, auch wenn die wettbewerbliche Ausschreibung nicht fortgesetzt werden musste. Das Oberlandesgericht bestätigte die Vergabekammer dahingehend, dass die Aufhebung der Ausschreibung zwar wirksam war, aber die Bieter gleichwohl in ihren Rechten verletzte.
Statt ursprünglich geplanter aufwendiger Modifikationen erwägt das BMVg derzeit den Kauf über ein „Foreign Military Sales“-Programm. Ein solches Programm sieht den Kauf der marktverfügbaren (Military-Off-The-Shelf – MOTS) Version eines Luftfahrzeugs vor. Die Basisversion der CH-53K deckt sämtliche relevante Missionsanforderungen der Bundeswehr ab und verfügt im Gegensatz zu anderen Luftfahrzeugen dieser Kategorie bereits serienmäßig über unverzichtbare Fähigkeiten wie die Luftbetankung sowie ein höheres Leistungsspektrum und ermöglicht dadurch eine deutlich effizientere Flottennutzung. So könnten die Anforderungen an einen schweren Transporthubschrauber der Bundeswehr sowie die NATO-Verpflichtungen insbesondere im Bereich der bewaffneten Suche und Rettung bereits mit einer Flotte von 44 Luftfahrzeugen erfüllt werden. Aufwendige und risikobehaftete Modifikationen sind im Fall der CH-53K nicht erforderlich. Der Übergang von der bestehenden CH-53G Flotte der Bundeswehr könnte so mit bereits zur Verfügung stehender Infrastruktur und etablierten Industriekooperationen nahtlos umgesetzt werden.
