Schweizer Bundesrat verabschiedet Bericht zur Sicherheit angesichts Drohnentechnologie

30/03/2022

Drohnen prägen zunehmend die Konfliktführung, haben aber keinen Paradigmenwechsel in der Einschätzung von Bedrohungen und Gefahren zur Folge. Die Armee kann taktische und größere Drohnen mit Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung abwehren, wobei diese sich in ihrer Wirkung ergänzen und verstärken. Gegen kleinere Drohnen gibt es hingegen heute noch kein wirksames Abwehrsystem. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht, den der Bundesrat in seiner Sitzung vom 30. März 2022 in Erfüllung eines Postulates der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates verabschiedet hat.

Der Postulatsbericht stellt die derzeit existierenden Drohnen, ihre Anwendungsmöglichkeiten sowie die relevanten Entwicklungstendenzen vor. Eine weiter zunehmende Verfügbarkeit von Drohnen ist sowohl im zivilen als auch im militärischen Umfeld zu erwarten. Die verschiedenen Arten und Größen von Drohnen sowie deren unterschiedliche Anwendungsmöglichkeiten – von Aufklärungsdrohnen bis zu Angriffsdrohnen– verlangen dabei unterschiedliche Abwehrmethoden.

Für die Sicherheitskräfte stellen Drohnen eine Gefahr dar, unabhängig ob es sich um militärische oder zivile – wie hier ein weitverbreitetes DJI-Modell – Drohnen handelt. (Foto: DJI)

Aufgabenteilung zwischen Polizei und Armee

Im Alltag liegt die Drohnenabwehr in der Schweiz grundsätzlich im Aufgabenbereich der kantonalen Polizeikorps. Mittel der Armee können unter bestimmten Voraussetzungen subsidiär eingesetzt werden, um die zivilen Behörden zu unterstützen.

Im Falle von Spannungen oder eines bewaffneten Konflikts kann die Armee mit einer bodengestützten Luftverteidigung und modernen Kampfflugzeugen taktische und größere Drohnen abwehren.

Auch die Schweiz beschafft aktuell Drohnen für die Streitkräfte, als Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS 15), eine HERMES 900 von Elbit Systems. (Foto: Elbit)

Kampfflugzeuge und Bodluv verstärken sich in ihrer Wirkung

Dabei leisten beide Elemente ihren Anteil an der Bekämpfung und verstärken sich in ihrer Wirkung. Ihre Kombination ermöglicht eine nahezu permanente Luftraumüberwachung durch die Bodenelemente, während Kampfflugzeuge kurzfristig und flexibel Schwergewichte bilden. Zudem können sie die Infrastruktur gegnerischer Drohnen am Boden bekämpfen.

Schwierigkeiten bereitet derzeit die Abwehr von kleineren Drohnenkategorien. Gegenwärtig existiert kein System oder Systemverbund, um Mikro- und Minidrohnen erfolgreich zu bekämpfen. Zuverlässige Abwehrsysteme sind weltweit noch in der Versuchsphase und noch nicht einsatztauglich oder marktfähig.

Eine Switchblade 600. Diese “Kamikazedrohne” wird unter anderem derzeit an die Ukraine geliefert. (Grafik: AE)

Drohnen werden Konfliktführung weiter prägen

Der zunehmende Einsatz von Drohnen – durch einen immer größeren Anwenderkreis, der auch nichtstaatliche Akteure einschließt – wird die Konfliktführung weiter prägen. Drohnen können von der Datengewinnung bis zur Zielbekämpfung zahlreiche Aufgaben erledigen. Der Einsatz von Drohnen in einem Konflikt führt aber nicht zwangsläufig zum Erfolg. Er setzt in der Regel die von Kampfflugzeugen durchgesetzte Lufthoheit im Konfliktgebiet voraus, weil Drohnen sich nur unzureichend selber verteidigen können. Drohnen stellen daher zwar ein weiteres Mittel der Luftkriegsführung dar, führen aber nicht zu einem Paradigmenwechsel in der Sicherheitspolitik.

Pressemitteilung

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