Informationsschutz: Vereinbarung zwischen der Schweiz und der NATO

27/04/2022

Die Schweiz arbeitet in ausgewählten Bereichen mit der NATO zusammen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. April 2022 eine Vereinbarung genehmigt, die den gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen regelt.

Die Schweiz und die North Atlantic Treaty Organisation NATO schlossen 1997 ein Abkommen zur Informationssicherheit (General Security Agreement) ab. Dieses stellt die Grundlage für die Teilnahme der Schweiz an den friedensfördernden Operationen der KFOR im Kosovo dar. Die zunehmende Digitalisierung des Informationsaustausches mit der NATO führt dazu, dass die Modalitäten des Austausches und des gegenseitigen Schutzes von klassifizierten Informationen in einer Verwaltungsvereinbarung präzisiert werden müssen.

Gestützt auf diese Vereinbarung können entsprechend internationalem Standard auch klassifizierte Informationen ausgetauscht oder Zugang dazu gewährt werden. Solche Vereinbarungen ermöglichen es unter anderem auch Schweizer Firmen, sich für Aufträge mit klassifiziertem Inhalt, welche von der NATO ausgeschrieben werden, zu bewerben.

Dieses Abkommen bildet die Basis für den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen der Schweiz und der NATO, wenn sicherheitsrelevante Themen und Bereiche tangiert sind. Darunter fällt beispielsweise auch der Bereich Cyber und die Kommunikationssicherheit (COMSEC).

Die Schweiz unterhält mit einer Vielzahl von Staaten oder Organisationen Vereinbarungen über den Austausch und den gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen aus dem militärischen Bereich. Solche Informationsschutzvereinbarungen dienen dazu, auch in sensitiven Bereichen kooperieren zu können.

Pressemitteilung

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