Zeitenwende in allen Dimensionen: Das am 23. Oktober 2024 von den Verteidigungsministern Deutschlands und Großbritanniens unterzeichnete Trinity House Agreement sieht die Stationierung deutscher Seefernaufklärer (P-8A Poseidon) auf dem RAF-Luftwaffenstützpunkt Lossiemouth in Schottland vor.
(Foto: Mönch Verlag)
Das „Artikelgesetz Zeitenwende“ wurde am 31. Januar 2025 vom Bundestag beschlossen, um die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu steigern und damit die Landes- und Bündnisverteidigung angesichts aktueller sicherheitspolitischer Herausforderungen zu stärken. Es umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstbedingungen, darunter Anpassungen bei Besoldung, Vergütung, Arbeitszeitregelungen und soziale Absicherung. Ziel ist es, neues Personal zu gewinnen und bestehendes langfristig zu binden. Besondere finanzielle Anreize gibt es für Soldaten mit Alarmierungsverpflichtungen, Auslandsverwendungen auf hoher See oder Stationierungen an der NATO-Ostflanke, beispielsweise in Litauen. Hierzu gehören erhöhte Vergütungen, ein Ehepartnerzuschlag für mitreisende Partner sowie eine bessere Unterstützung bei Heimreisen und Wohnortwechseln. Zudem werden Übergangsbeihilfen für Soldaten mit langen Verpflichtungszeiten angehoben und insbesondere der Sanitätsdienst soll durch längere Bindung des bestehenden Personals, eine notwendige Basis für die Kriegstüchtigkeit der Streitkräfte bilden.
Das Artikelgesetz ändert zahlreiche bestehende Gesetze, darunter das Soldatengesetz und das Bundesbesoldungsgesetz. Der Gesetzgebungsprozess folgt den verfassungsmäßigen Vorgaben: Nach dem Beschluss im Bundestag und der Zustimmung des Bundesrats erfolgt die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Verteidigungsminister Boris Pistorius betont, dass die Maßnahmen die Attraktivität des Dienstes steigern und die Anerkennung der Soldaten fördern. Noch im Frühjahr 2025 soll das Gesetz wirksam werden.