Das Bundesamt für Rüstung armasuisse hat die Störung bei einer Drohne des Aufklärungsdrohnensystems (ADS 15) behoben und die Ursache abgeklärt. Damit ist der Flugbetrieb auf dem Militärflugplatz Emmen wieder aufgenommen worden.
Am 4. April 2023 hatte die zuständige Schweizer Militärluftfahrtbehörde (Military Aviation Authority, MAA) aufgrund eines Vorfalls bei einer Drohne des Aufklärungsdrohnensystems (ADS 15) eine sogenannte Lufttüchtigkeitsanweisung (Airworthiness Directive, AD) herausgegeben. Der Grund für die Lufttüchtigkeitsanweisung war, dass der Vorfall nicht sofort abschliessend abgeklärt werden konnte. Daraus resultierte, dass der Flugbetrieb für das bereits in der Schweiz vorhandene ADS-15-System vorsorglich und bis auf Weiteres nicht weitergeführt werden durfte.
Flüge wieder aufgenommen
Die Abklärungen zum Ursprung des Vorfalls konnten in der Zwischenzeit abgeschlossen werden. Die Störung war eine undichte Stelle in der Verbindung zwischen dem Turbolader und dem Ansaugstutzen des Motors. Diese Störung führte zu einem Leistungsabfall des Motors. Der Leistungsabfall wurde vom Piloten erkannt und entsprechend leitete dieser eine Landung ein.
Die Störung wurde auf der Drohne, welche bei diesem Vorfall im Einsatz stand, behoben. Zudem ist eine vorsorgliche Nachkontrolle bei allen weiteren Drohnen durchgeführt worden.
Bei Vorfällen werden in der Nachbearbeitung jeweils sämtliche Aspekte betrachtet, was entsprechend mit Aufwand verbunden ist und Zeit benötigt. Mit der Klärung der Ursache und Beheben der Störung konnte nun ein erster Flug nach dem Vorfall stattfinden. Sobald die letzten Arbeiten abgeschlossen sind, wird die von der Militärluftfahrtbehörde ausgestellte Lufttüchtigkeitsanweisung widerrufen.