Unbemannte Luftfahrzeuge im Kontext Waffenwirkung aus der Luft
Eine Dimension der modernen Kriegführung
Unbemannte Luftfahrzeugsysteme – Drohnen – verändern das Einsatzprofil der Streitkräfte nachhaltig. Im englischen Sprachgebrauch als Unmanned Aircraft Systems (UAS) oder Unmanned Aerial Vehicles (UAV) bezeichnet, führt ihr Einsatz dazu, dass die
Gefährdung des eigenen Personals dort minimiert werden kann, wo ein Einsatz sonst nur mit größtem Risiko verbunden wäre. Gleichwohl zeigen die Erkenntnisse aus dem jüngsten Konfliktgeschehen (Ukraine, Jemen) einen sich verstärkenden Einsatzschwerpunkt – die Waffenwirkung aus der Luft. Viele westliche Staaten verfolgen eine Strategie der „bewaffnungsfähigen Drohne“, während andere wenige den Einsatz von so genannten „Kamikaze“-Drohnen in Betracht ziehen. Hierbei handelt es sich um Drohnen, die mit Sprengladungen ausgestattet sind. Dieser Übergang – von der bewaffnungsfähigen Drohne zur loiterfähigen Munition – ist fließend und kennzeichnet das Erscheinungsbild jüngster bewaffneter Auseinandersetzungen wie etwa in der Ukraine (seit 2022) oder im Bergkarabachkonflikt (2020). Künftige Einsatzarten reichen bis zu „Drohnen-Schwärmen“, die für ihre tödliche Wirkung aus der Luft – „Wirkung aus dem Nichts“ – neueste Technologien für Navigation und Zielauswahl nutzen. Wie also wird das aktuelle und zukünftige Konfliktgeschehen durch den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen geprägt?
Was zur Bewältigung künftiger Konflikte benötigt wird
UAVs bzw. UAS stehen für eine militärische Kernfähigkeit. Das Kürzel “UAS” bezeichnet nicht nur die Plattformen und ihre Nutzlasten selbst, sondern auch deren Bodenstation und weitere für die Herstellung der Einsatzbereitschaft benötigte Komponenten. Dass ferngesteuerte Drohnen für das aktuelle und künftige Kriegsgeschehen allesentscheidend sind, gehört zwar in das Reich der Fabeln, aber UAVs gelten in vielerlei Hinsicht als „Möglichmacher“. Nicht nur die Nato hat das Potenzial von UAVs schon lange erkannt. Neben den Nato-Staaten kommt es auch in Israel, der Türkei und einigen anderen Nationen im Nahen Osten und im asiatisch-pazifischen Raum (z. B. Australien, Indien, Japan, Pakistan, Südkorea und den Vereinigten Arabischen Emiraten) zu erheblichen finanziellen Anstrengungen, die zu einer Erhöhung der Nutzung von UAS führen. Hier ist ein Trend zu Einsätzen mit domänenübergreifenden Fähigkeiten erkennbar. Im Klartext bedeutet dies die Teilhabe unbemannter Plattformen an militärischen Operationen innerhalb eines domänenübergreifenden, hochintegrierten Wirkverbundes und in einem Einsatzumfeld, das durch eine große Dynamik (z. B. schnelle Entscheidungen im „Sensor-Decider-Shooter-Chain“) gekennzeichnet sein wird. So stellen unbemannte Luftfahrzeuge eine Komponente in zukünftigen integrierten Luft- und Seeverteidigungsnetzwerken dar, die sich durch das Vorhandensein von Sensoren, Führungsmitteln und Waffensysteme hoher bis höchster Modernität auszeichnen. Unbemannte Luftfahrzeugsysteme stellen in diesem Kontext nur eine von vielen Fähigkeiten oder Fähigkeitskategorien dar, jedoch sind sie dazu geeignet, die militärische Dominanz gegenüber potenziellen Gegnern, die sich militärisch und technologisch auf Augenhöhe mit den eigenen Streitkräften befinden, zu jeder Zeit und an jedem Ort sicherzustellen. Aus Planungsdokumenten der Nato zur unbemannten Luftfahrt geht hervor, dass das veränderte Einsatzgeschehen in unterschiedlichen Wirkräumen Anpassungen nicht nur in materieller Hinsicht erfordert. Erhebliche Auswirkungen ergeben sich auch auf Betrieb, Organisation, Personal, Infrastruktur und Ausbildung.
Ein bedrohungsangepasster Teamplayer
Tatsächlich tragen unbemannte Luftfahrzeugsysteme zu bedeutenden Fähigkeitserweiterungen in vielen Bereichen der modernen Kriegführung bei. Was mit experimentellen Fluggeräten bereits kurz nach dem Zweiten Weltkrieg mit allerersten militärischen Flugerprobungen begann, führt zu den heute vorhandenen Systemen, die mit ihren dramatisch gesteigerten Leistungsfähigkeiten mitbestimmend sein werden für das Erscheinungsbild des zukünftigen Einsatzgeschehens. Der ehemalige Direktor des Joint Air Power Competence Centre (JAPCC) und Kommandeur des Nato-Führungsgefechtsstands CAOC (Combined Air Operations Centre) in Kalkar am Niederrhein, Generalleutnant Friedrich Wilhelm Ploeger, benennt 50 Einsatzarten für UAVs. Er verweist auf die künftig weiter steigende Bedeutung von Einsätzen unter Bedrohung, die er als “4 D”-Missionen charakterisiert: “Dirty, Dangerous, Dull, Deep”. “Solche Missionen erforderten künftig die vermehrte Nutzung von unbemannter Luftfahrzeugtechnik”, unterstreicht Ploeger, und verweist auf diese “Achillesferse von Luftmacht”, die sich in zukünftigen Einsatzszenarien als eine Kernbefähigung herauskristallisieren sollte. Einen großen Anteil daran haben nach wie vor solche Systeme, die eine wichtige Informations-, Warn- und Schutzfunktion für die eingesetzten Kräfte erfüllen. Mit geeigneter Aufklärungssensorik ausgestattet können diese für Überwachungsaufgaben oder zur echtzeitnahen Lagefeststellung, Ziel- und Wirkungsanalyse sowie Überwachung geografisch begrenzter Räume einen wichtigen Informationsvorsprung herstellen. Eine Sonderrolle nehmen solche Systeme wahr, die als strategische UAVs neben sehr großen Einsatzreichweiten über eine große Einsatzdauer (bis über 40 Stunden) verfügen. Hierbei handelt es sich um hochfliegende Systeme, die in die Kategorien MALE (Medium Altitude Long Endurance) und HALE (High Altitude Long Endurance) unterteilt werden.
Der Einsatz von Drohnen bleibt in der Zukunft nicht auf das Einzelsystem beschränkt. Sinnvolle Fähigkeitsergänzungen können in Systemverbünden enthalten sein. Dahinter verbirgt sich die Absicht, miteinander vernetzte, als Schwarm agierende Drohnen einzusetzen, um aufzuklären, gegnerisches Radar zu stören, Ziele zu bekämpfen und Wirkungsaufklärung durchzuführen. Die Anzahl der hierbei eingesetzten Fluggeräte ist unbegrenzt, allerdings sind zu deren Steuerung und Navigation neuartige Techniken wie künstliche Intelligenz (KI) erforderlich. Die Einbindung von KI kann bspw. zur automatisierten Bildauswertung beitragen. Entsprechende Konzepte werden derzeit in vielen westlichen Staaten untersucht. In Deutschland ist damit u. a. das Amt für Heeresentwicklung – im Rahmen der „Experimentalserie Land“ und der in diesem Zusammenhang stehenden „Task Force Drohne“, befasst.
Viele Einsatzsysteme erfordern allerdings hinreichendes Verständnis auf Seiten der Nutzer, besonders was den Einsatz im zivil genutzten Luftraum und den verstärkt thematisierten Aspekt der “Unmanned/Manned Collaboration”, also das effektive Zusammenwirken von unbemannten und bemannten Systemen im vernetzten Einsatzraum betrifft. Dieser Aspekt wird u. a. in einem Future Combat Air System (FCAS) betrachtet, das ein bemanntes Kampfflugzeug der sechsten Generation und diversen unbemannten Fähigkeitsträgern (Remote Carrier) als Elemente eines komplexen und umfassend vernetzten „System of Systems“ beinhaltet. Das Next Generation Weapon System (NGWS) soll mit seiner Einführung ab dem Jahr 2040 die Waffensysteme Eurofighter und Rafale als fliegende Hauptwaffensysteme der spanischen, französischen und deutschen Streitkräfte ablösen.
Erkenntnisse aus dem Ukraine-Krieg
Seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffs auf die Ukraine vor nunmehr zwei Jahren haben sich die Koordinaten in Europa gewandelt. Am 24. Februar 2022 gab der russische Präsident Wladimir Putin den Befehl zum Angriff auf die Ukraine – ein seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs einmaliger Vorgang in Europa. Die Reaktionen des Westens ließen nicht lange auf sich warten. Die Ukraine erhielt erste Waffenlieferungen – zunächst schwere Artilleriesysteme und hoch geschützte Gefechtsfahrzeuge, im weiteren Verlauf des Konflikts dann auch schwere Kampfpanzer und unbemannte Luftfahrzeugsysteme. Letztere – oftmals nur als „Drohnen“ bezeichnet – prägen seitdem das Konfliktgeschehen. Und die Nutzung von Drohnensystemen zur Bekämpfung von Bodentruppen und kritischer militärischer Infrastruktur im Hinterland nimmt weiter zu. Die Ukraine erhält inzwischen Drohnen unterschiedlicher Couleur aus verschiedenen westlichen und weiteren Staaten. Die bereitgestellte militärische Ausrüstungshilfe äußerte sich bereits im April oder Mai 2022 mit beträchtlichen Bereitstellungen von zunächst primär Drohnen für den Aufklärungseinsatz. Eines fällt bei der Bewertung der bis heute für das ukrainische Militär bilanzierten Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen auf. Der Einsatz von „bewaffneten“ oder „bewaffnungsfähigen“ Drohnen nimmt stetig zu. Die Ukraine erhält beträchtliche Lieferungen aus den westlichen Staaten, darunter die Türkei und Polen. Aber auch auf russischer Seite kommen bewaffnete Drohnen zum Einsatz. So erreichte der Einsatz solcher Systeme gegen militärische und zivile Ziele auf ukrainischem Territorium im November 2023 mit 1.660 Fluggeräten seinen bisherigen Höhepunkt. Einen Großteil dieser Systeme bezieht Russland aus iranischer Fertigung (Beispiel Shahed-131/-136). Diese werden laut westlicher Quellen auch als „Kampfdrohnen“ bzw. „Killerdrohnen“ bezeichnet. Hierbei handelt es sich um Fluggeräte, die mit Sprengladungen oder Gefechtsköpfen ausgestattet für die Bekämpfung von „harten“ (gepanzerten) bis „weichen“ Zielen eingesetzt werden können. Viele Einsätze damit erfolgen „unkoordiniert“ und gegen zivile Ziele; vermeidbare Kollateralschäden werden bewusst in Kauf genommen. Dies bleibt nicht nur auf den Ukraine-Krieg beschränkt. Bereits während der bewaffneten Auseinandersetzung um die Region Bergkarabach (2020) hat sich der erste echte „Drohnenkrieg“ zugetragen – mit erheblichen Verlusten unter der Zivilbevölkerung und beträchtlichen Schäden an ziviler Infrastruktur.
Die nächste Eskalationsstufe sind loiterfähige Präzisionsmunitionen, die vermehrt in der Ukraine zum Einsatz kommen – übrigens von beiden Kontrahenten. Hierbei handelt es sich in der Regel um Waffensysteme (Effektoren), die zur Bekämpfung von hochbeweglichen und schwer durch herkömmliche Sensoren zu entdeckende Bodenziele eingesetzt werden. Mithilfe integrierter Zielsuchsensorik sind viele diese Systeme in der Lage, Bodenziele präziser zu bekämpfen als herkömmliche, mit Sprengmitteln ausgestattete Einwegdrohnen. Auch hier ist Russland weitegehend auf iranische Lieferungen angewiesen. Allerdings verstärken sich Hinweise darauf, dass Russland seine Fertigungskapazitäten sowohl für Aufklärungsdrohnen als auch Loitering Munitions in bedeutendem Umfang erweitern will. Die Planungen sehen (ab 2030) eine Erhöhung der Serienfertigung auf 32.500 Systeme jährlich vor. Über den Anteil von loiterfähigen Präzisionsmunitionen gibt es zwar keine belastbaren Informationen, jedoch muss davon ausgegangen werden, dass kampferprobte Einsatzmittel sehr viel stärker mit neuer Sensorik (Intelligenz) ausgestattet werden wird. Nichtdestotrotz wurde das Entwicklungstempo bei einigen dieser seit den 2010er Jahren in Entwicklung befindlichen Systemen bereits vor dem Beginn des Ukraine-Kriegs durch die Sanktionen der westlichen Staaten eingeschränkt.
Eine ähnlich markante Entwicklung ist für die Ukraine zu verzeichnen. Im vergangenen Dezember wurde in Kiew bekannt, dass man 2024 mehr als 11.000 Drohnen, die meisten davon bewaffnungsfähig, produzieren werde. Ein beträchtlicher Teil der seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs eingesetzten Systeme entstammt zwar westlicher Produktion, jedoch gibt es Hinweise darauf, dass die Entwicklung und Serienfertigung eigener Fluggeräte verstärkt werden soll. Die Ukraine wird allerdings weiterhin auf Bereitstellungen aus den westlichen Staaten angewiesen sein. Ein Beispiel ist die türkische TB-2-Drohne. Die des Öfteren als „Killerdrohne“ bezeichnete Plattform hat sich bei einer Reihe von Einflügen über russisch besetzten Gebieten mit starker Luftverteidigung als außerordentlich überlebensfähig erwiesen. Ihre geringe Größe, ihr lautloser Antrieb und ihr Einsatzschwerpunkt (bei Nacht) macht sie nahezu immun gegen die russische bodengebundene Luftverteidigung. Die Ukraine hat ihre erste TB-2-Drohne bereits vor dem Beginn des russischen Überfalls erhalten. Kurz nach dem Beginn des russischen Überfalls verfügte sie über 20 dieser Drohnen, die mit lasergelenkten Abwurfwaffen (Smart Micro Munitions) aus türkischer Entwicklung ausgestattet wurden. Eine Zahl aus dem Jahr 2020 verdeutlicht die große operationelle Bedeutung der TB-2-Drohne: Während der 44 Tage dauernden Militäroperation Aserbaidschans hatten zehn Drohnen dieses Typs 567 gepanzerte und andere Fahrzeuge des armenischen Militärs „ausgeschaltet“.
Eine Fähigkeitserweiterung?
Bewaffnete bzw. bewaffnungsfähige Drohnen nehmen bei der Bewältigung von Bedrohungen auf dem Boden eine immer größere Rolle ein. Das betrifft auch viele westliche Staaten, die in den zurückliegenden Jahren vieler ihrer Anstrengungen in diesem Bereich verstärkt haben. Solche Einsatzsysteme nehmen bedeutenden Einfluss auf das Erscheinungsbild zukünftiger militärischer Operationen. Hinzu treten als „Sonderfall“ loiterfähige Munitionen. Handelt es sich um eine Kategorie von Effektoren, die es dem Nutzer ermöglicht, Präzisionsschläge gegen gegnerische Kräfte durchzuführen, ohne dass sich die eigenen Kräfte nahe am Gegner exponieren müssen. In komplexen und dynamischen Umgebungen umfasst das Zielspektrum insbesondere solche Zielkategorien, die sich nur für kurze Zeit exponieren (etwa ungeschützte oder leicht gepanzerte Kräfte) oder die sich durch Tarnmaßnahmen der Aufklärung zu entziehen versuchen (z. B. Gefechtsstände). Die Wirkungsweise von modernen Loitering Munitionen zeigte sich bereits in dem zwischenstaatlichen Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan (Konflikt in Bergkarabach), wo sie als Wirkmittel zur eindringfähigen Zielaufklärung und unmittelbaren Bekämpfung gegen nicht gepanzerte und gepanzerte Kräfte eingesetzt wurden. Die langanhaltende Loiterfähigkeit (d. h. lange Verweildauer über dem Zielgebiet) erlaubt kurze Reaktionszeiten und eine flexible Wahl des optimalen Zeitpunkts zur Bekämpfung von besonders zeitkritischen Zielen (Time Critical Targets; TCT) am Boden. Die Loitering Munition ist in der Lage, Distanzen jenseits der Sichtlinie (über 150 km) zu überbrücken und dann bis zu 60 Minuten über dem Zielgebiet nach beweglichen und stationären Zielen zu suchen. Hierfür nutzt die Loitering Munition hochauflösende elektro-optische Sensoren und Infrarotkameras, die es dem Bediener ermöglichen, zeitkritische Ziele mit niedriger Signatur zu entdecken, zu überwachen und schließlich zu bekämpfen. Mit den Fähigkeiten zur Aufklärung und Wirkung im Verbund erfüllt sie damit die militärischen Anforderungen aus heutigen asymmetrischen und symmetrischen Einsatzszenarien. Gleichwohl wird durch „Human-in-the-Loop“ sichergestellt, dass Kollateralschäden am Boden weitestgehend vermieden werden kann. Daher ist der Einsatz vieler loiterfähiger Effektoren immer mit der Möglichkeit des Missionsabbruchs verknüpft. Wird der Bekämpfungsvorgang abgebrochen, kann die Loitering Munition zurückgerufen und auf ein anderes Ziel gelenkt werden. Der Bekämpfungsvorgang erfolgt also nicht automatisiert: Die Freigabe liegt nicht im Waffensystem, sondern beim Bediener.
Epilog
Unbemannte Luftfahrzeuge – Drohnen – bedienen sich modernster Technologien vor allem im Bereich der Sensorik, um eine Verbesserung der Aufklärungsfähigkeiten besonders unter widrigen Umgebungsbedingungen zu erreichen. Insbesondere das Kürzel „ISR“ (für Intelligence, Surveillance, Reconnaissance) steht für eine große Gruppe von unbemannten Plattformen, die über lange Zeiträume nicht nur die Aufklärung und Beobachtung von zumeist Boden- oder Seezielen ermöglichen, sondern auch störungsresistente Echtzeit-Kommunikationsverbindungen mit anderen Systemen und Kommandoebenen bereitzustellen. Dies führt zu einer dramatischen Fähigkeitserweiterung bei gemeinsamen Operationen. Zwar werden damit regelmäßig Fragen der Interoperabilität aufgeworfen, jedoch wurden auf der Grundlage der Einsatzerfahrungen in Afghanistan (2006-2014), als erstmals beträchtliche Interoperabilitäts- und Kompatibilitätsprobleme auftraten, erhebliche Anstrengungen zu deren Beseitigung unternommen. Neue Standards führen dazu, dass unbemannte Luftfahrzeuge und deren Komponenten lückenlos und domänenübergreifend eingesetzt werden können. Die Erkenntnisse aus dem Ukraine-Krieg führen allerdings zu der Annahme, dass sich auch der Gebrauch von bewaffneten Drohnen verstärken wird. Die Bezeichnung „Killer- bzw. Kampfdrohne“ ist bei der aktuellen Debatte wenig hilfreich. Gleichwohl führte uns die Uneinigkeit innerhalb der Großen Koalition (2017-2021) schnell zu der Frage, wie unbemannte Flugzeuge überhaupt für Präzisionsangriffe zum Schutz der eigenen Bodentruppen – und darum ging es – bewaffnet werden können. Es ging seinerzeit (und auch heute) nicht um juristisch fragwürdige Einsatzoptionen, die schon seit langem von den US-amerikanischen Partnern wahrgenommen werden und die große Teile der gesellschaftlichen Diskussion „in die Irre führen“.
Stefan Nitschke