Ist der Staat gegen eine anhaltende Terrorbedro-hung vorbereitet?

apf

14/01/2021

In fast allen europäischen Ländern finden seit Jahren regelmäßig Übungen statt, die einen Terroranschlag verhindern, oder die Zusammenarbeit der verschiedenen Dienste nach einem Vorfall verbessern sollen. Dabei geht es vor allem um die Koordination der Dienste, kurze und schnelle Entscheidungswege von der obersten politischen Ebene bis hinunter zur taktischen. Im März 2020 sollte in Berlin Deutschlands bisher größte Anti-Terror-Übung mit rund 3.000 Akteuren stattfinden. Aufgrund der Pandemie wurde sie aber verschoben und bisher nicht durchgeführt. 2019 fand ebenfalls in Berlin, in einem abgesperrten Einkaufzentrum, mit rund 550Einstzkräften die bis dahin größte Übung in Deutschland statt.

In der Schweiz wurde vom 11. bis 13. November 2019 in einer schweizweit durchgeführten Übung geprüft, wie die Schweiz eine länger andauernde Terrorbedrohung bewältigen kann und was dabei die kritischen Aspekte sind. Im Rahmen des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS) nahmen damals rund 2.000 Führungskräfte aus 70 Stäben von Bund und Kantonen an der SVU 19 teil. Im Anschluss verfasste die Übungsleitung und in Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen den Abschlussbericht, in welchem die Erkenntnisse aus der Phase der Lageberichte und der Stabsrahmenübung aufgeführt sind.

Dieser Bericht wurde am 13. Januar 2021 in einer Sitzung des Schweizer Bundesrates zur Kenntnis genommen. Die Bewältigung einer terroristischen Bedrohungslage im Rahmen der SVU 19 hat auf der operativen Ebene gut funktioniert. Der Schlussbericht enthält aber auch Empfehlungen für Bund und Kantone. Der Bundesrat hat deshalb die Umsetzung diese Empfehlungen auf Bundesebene in der Sitzung beschlossen.

15 Empfehlungen an Bund und Kantone

Die SVU 19 zeigte, dass die operative Ebene eine terroristische Bedrohungslage gut bewältigt. Die Übung hat aber auch Schwachpunkte im Krisenmanagement aufgezeigt, die in 15 Empfehlungen an den Bundesrat, den kantonalen Fachkonferenzen, der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sowie der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) aufgenommen worden sind. Der Bundesrat beauftragt die Umsetzung von acht Empfehlungen, bei denen Bundesstellen den Koordinations-Lead haben. Die Kantone nahmen den Bericht bereits an der Herbstversammlung der KKJPD vom 12. November 2020 sowie an der Plenarversammlung der RK MZF vom 30. November 2020 zur Kenntnis und wollen die in der Kompetenz der Kantone liegenden Empfehlungen ebenfalls umsetzen.

So sollen beispielsweise interkantonal verbindliche Führungsprozesse bei den Polizeikorps und einheitliche Operationsbefehle geschaffen werden. Außerdem soll die Krisenkommunikation auf politischer Ebene bei einer nationalen Krisenlage in einer kommenden Übung miteinbezogen werden. Eine weitere Empfehlung will das integrale strategische Lagebild mit einer Verdichtung aller Fachlagen weiterentwickeln und für alle Arten von Krisen standardisieren.

Insgesamt gibt es Empfehlungen zu folgenden Themenbereichen:

  • Führungsstab Bevölkerungsschutz der Kantone
  • Gesamtkoordination Ressourcen
  • Massenanfall von Patienten
  • Alarmierungs- und Telekommunikationssysteme
  • Einbindung der KKJPD in die Entscheidungsfindung
  • Interkantonal verbindlicher Führungsprozess
  • Organisation der kantonalen Führungsstäbe
  • Operative Dialoge
  • Prozessablauf «Wiedereinführung Grenzkontrolle»
  • Vertiefung der zivil-militärischen Zusammenarbeit
  • Unterstützungsleistungen der Armee im Cyberraum
  • Soziale Medien
  • Krisenkommunikation auf politischer Ebene
  • Weiterentwicklung integrales Lagebild
  • Umsetzung der Maßnahmen, Monitoring und Reporting

Der Lagebericht umfasst insgesamt 74 Seiten, es gibt auch eine Kurzfassung mit 28 Seiten im Internet abrufbar.

Gesamtplanung für künftige Übungen bis Mitte 2021

Der Bundesrat und die beiden kantonalen Fachkonferenzen KKJPD und RK MZF werden ab sofort jährlich über den Umsetzungsstand der Empfehlungen informiert. Diese Übung und ihre Auswertung haben auch gezeigt, wie wichtig solche realen Maßnahmen und Erfahrungen sind. Daher wird der Bundesrat bis Mitte 2021, unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der SVU 19 sowie den Erkenntnissen aus der Bewältigung von COVID-19, eine Gesamtplanung für kommenden großen Übungen vorgelegt.

apf

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