NEUE AUSRICHTUNG FÜR DEN KOORDINIERTEN SANITÄTSDIENST

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Pressemitteilung

Unter Führung des Delegierten für den Sicherheitsverbund Schweiz (SVS), André Duvillard, ist ein Projekt zur Reform des Koordinierten Sanitätsdienstes (KSD) durchgeführt worden. Ziel des Projekts war, dass die Schweiz besser auf Krisen im Gesundheitsbereich vorbereitet ist. Die Arbeiten wurden durch die Pandemie geprägt. Der Schlussbericht wurde Ende 2021 der Chefin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) übergeben. Er enthält sechs konkrete Reformvorschläge, die in den nächsten Monaten umgesetzt werden.

Der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) hat die Aufgabe, die zivilen und militärischen Stellen, die im Krisenfall mit der Vorbereitung und Planung von sanitätsdienstlichen Massnahmen beauftragt sind, zu koordinieren. Er wurde in einer Zeit geschaffen, als die Armee das primäre Instrument zur Bewältigung grösserer Krisen war. Deshalb ist der KSD seit seinen Anfängen der Armee, genauer der Gruppe Verteidigung, angegliedert. Die Leitung obliegt dem Beauftragten des Bundesrates für den KSD, der zugleich Oberfeldarzt der Armee ist.

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Analyse der Aktivitäten des KSD in besonderen und ausserordentlichen Lagen

Die Covid-19-Pandemie hat das Schweizer Gesundheitswesen auf den Prüfstand gestellt. Die aktuelle Krise bot Gelegenheit, die Leistungen und die Rolle des KSD zu analysieren. So war es möglich, die Bedürfnisse und Erwartungen aller Anspruchsgruppen – Bund, Kantone, Akteure der operativen oder politischen Ebene – in der besonderen und der ausserordentlichen Lage besser zu verstehen.

Das Projekt zur Reform des KSD lief im Januar 2020 an und stützte sich auf einen Bericht von Professor Thomas Zeltner, ehemaliger Direktor des Bundesamts für Gesundheit (BAG). In der Projektorganisation waren die Hauptpartner des KSD auf Bundes- und Kantonsebene, darunter die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK), vertreten. In einem ersten Schritt erstellte der Projektverantwortliche eine Standortbestimmung für den KSD. Anschliessend formulierte er einen Vorschlag zur Anpassung des Auftrags des KSD und arbeitete Variantenvorschläge für ein neues Modell zur Steuerung des KSD aus. Die Politische Plattform SVS, in der die Chefin VBS, die Vorsteherin des EJPD und die Präsidentinnen und Präsidenten der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und direktoren (KKJPD) sowie der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) vertreten sind, war zusammen mit der GDK mit der Projektaufsicht betraut.

Der Schlussbericht enthält sechs konkrete Vorschläge, um den KSD mit Blick auf künftige Risiken im Gesundheitsbereich besser aufzustellen:

  1. Beim Auftrag des KSD muss unterschieden werden zwischen Aufgaben in der normalen Lage (Krisenvorbereitung) und Aufgaben in besonderen oder ausserordentlichen Lagen.
  2. Die Doppelfunktion als Beauftragter des Bundesrates für den KSD und Oberfeldarzt der Armee wird aufgehoben.
  3. Die Partner des KSD werden strukturell mit einem Begleitgremium einbezogen.
  4. Das VBS prüft, ob das sanitätsdienstliche Koordinationsgremium (SANKO) beibehalten wird und im Krisenfall eine Spartenorganisation des Bundesstabs Bevölkerungsschutz (BSTB) für das Gesundheitswesen ist oder ob das SANKO aufgelöst wird und seine Aufgaben in die Einsatzorganisation Nationale Alarmzentrale (NAZ) integriert werden.
  5. Der KSD muss auch in Zukunft vom Bund finanziert werden.
  6. Die rechtlichen Grundlagen für den KSD werden im Sinne der unterbreiteten Vorschläge angepasst.
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Entflechtung der Aufgaben und neue Ausrichtung des KSD

Die Chefin VBS, die das Projekt in Auftrag gegeben hatte, hat die Vorschläge, namentlich die Entflechtung der Aufgaben und die neue Ausrichtung des KSD, in Absprache mit den Mitgliedern der Politischen Plattform SVS und dem Präsidenten der GDK gutgeheissen. Insbesondere ist äusserst wichtig, dass der KSD künftig auf nationaler Ebene eine unterstützende und koordinierende Rolle einnimmt, zum Beispiel indem die bestehenden Instrumente zur Gesamtübersicht über die verfügbaren Ressourcen weiterentwickelt werden.

Der KSD wird mit der Entflechtung nicht mehr der Gruppe Verteidigung angegliedert sein, sondern neu ins Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) integriert werden. Dies erlaubt, die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen zu stärken.

Die Neuerungen werden in die Arbeiten zur Revision der rechtlichen Grundlagen für den BSTB integriert. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage der Unterstellung des KSD innerhalb des BABS geregelt werden.

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